Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung für Flug und Unterkunft im Vergleich. Testsieger Reiseversicherung und Corona VersicherungDie Reiserücktrittsversicherung ist wohl eine der bekanntesten und neben der Auslandskrankenversicherung eine der wichtigsten und daher meistverkauften Reiseversicherungen für einen Auslandsaufenthalt. Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung  abzuschließen bedeutet  auch bereits vor Reisebeginn richtig versichert zu sein.

Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, dann schützt die Reiserücktrittsversicherung vor teuren Stornierungen, denn der Stornoreiseversicherung sichert die vertraglich vereinbarten Rücktritts- bzw. Stornokosten bei Nichtantritt der gebuchten Reise aus einem versicherten Grund ab.

Je später der Zeitpunkt der Stornierung desto höher sind i.d.R. die Stornokosten des Veranstalters. Ein rechtzeitiger Blick auf die sog. „Stornostaffeln“ des Reiseveranstalters ist daher sinnvoll um für sich eine bessere Risikoeinschätzung für den Abschluss der Versicherung vornehmen zu können.

Preisvergleich für die Reiserücktrittsversicherung ist sinnvoll !

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Work and Travel Reisende bzw. Teilnehmern an entsprechenden Travel & Work Programmen, Au Pairs in einer Gastfamilie, Farm- und Rancharbeit Auslands-Reisende, Auslandsstudenten, Teilnehmer an Volunteer-Projekten und Freiwilligenarbeit ist insbesondere bei teuren und langfristig gebuchten Reisen ins Ausland empfehlenswert. Der Covomo Preisvergleich bietet attraktive Produkte, Tarife und „TESTSIEGER“ der bekannten deutschen Reiseversicherer. Sie finden u.a. die Angebote der HanseMerkur Reiseversicherung, ERGO Reiseversicherung und der TravelSecure (die Reiseschutzmarke der Würzburger Versicherung-AG) im direkten Online-Tarifvergleich. Jahresreiseversicherungen mit Einmalversicherungen vergleichen.

NEU: Corona-Reiseschutz inklusive Quarantäne-Versicherung

Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet u.a. eine Corona-Zusatzversicherung zu einer bestehenden Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung. Leis­tung aus einem versi­chertem Grund auch bei beste­hender Reise­war­nung für das Reise­ziel. Die neue Corona-Versicherung inklusive  Quarantäne-Versicherung der HanseMerkur beinhaltet die Stornokostenversicherung vor der Reise und die Absicherung der Reisekosten während der Reise in folgenden Fällen:

  • Bei einer persönlichen und häuslichen Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. einer Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. einem Arzt)
  • Bei einer Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes (wenn die Ferienwohnung nicht betreten werden darf) durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin-bzw. Rückreise
  • NEU: Die Corona-Versicherung in der Reiseabbruch-Versicherung leistet auch wenn vor Reisebeginn eine Corona bedingte Reisewarnung besteht !
  • Quaran­täne-Absi­che­rung gilt auch für Kreuz­fahrten
  • Gut zu wissen: Jetzt mit gesenkten Prämien!

Allgemeine Informationen: Produkt: Corona-Reiseschutz solo, Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung, Preisübersicht, Leistungsbeschreibung, Produktinformation, Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung VB-RS 2021 (T-Corona-D)

Wann muss ich die Corona-Zusatzversicherung abschließen? Möglichst direkt bei Reisebuchung zusammen mit einer Reiserücktrittsversicherung (siehe Abschlussfristen).

TARIFCHECK – CORONA-Zusatzversicherung. Weiter zum Versicherer:

ZUM VERSICHERUNGSVERGLEICH Reiserücktritt für Flug und Unterkunft

Hier den Wunschtarif finden. Weiter zum Anbieter:

Wonach richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie in der Reiserücktrittsversicherung?

Die Höhe der Versicherungsprämie ist vom Reisepreis und nicht wie in der Reisekrankenversicherung von der Reisedauer abhängig.  Sie können wählen zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung (SB). Die ohne SB-Tarife sind zwar teurer aber im Falle einer Stornierung mit einem geringeren finanziellen Risiko verbunden. In der Rücktrittsversicherung gibt es auch keine Alterszuschläge oder Altersbegrenzungen wie in der Reisekrankenversicherung. Die Rücktrittskosten-Versicherung ist in der Regel für fast alle Reisearten und für einen weltweiten Urlaub gültig, egal ob sie mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Bus oder mit dem eigenen Auto Ihre Urlaubsreise gestalten. Für Reisen mit dem Schiff  bzw. für Kreuzfahrten gelten i.d.R. höhere Spezialtarife. Gerade für teurere Reisen wie z.B. einer Kreuzfahrt sollte man auch unbedingt eine Rücktrittsversicherung abschließen.Pro Person beträgt der max. online versicherbare Reisepreis bei den meisten Versicherern 10.000 EUR. Die Absicherung höherer Reisepreise muss individuell über den Versicherer erfolgen.

Testsiegertarife in der Rücktrittskostenversicherung helfen bei der Entscheidung

Die Stiftung Warentest führt jährlich entsprechende Tests (Ausgabe Finanztest) durch und vergibt entsprechende Produktbewertungen bzw. ermittelt die aktuellen „Testsieger-Reiseversicherungen“. Im aktuellen Test aus dem Juni 2016 wird z.B. die Würzburger Versicherungs-AG mit Ihrer Reiseversicherungsmarke „TravelSecure“ als Testsieger für Ihren Topschutz (Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt für Einzelreisende) ausgezeichnet. Die Versicherung ist als Einmalversicherung abzuschliessen.

Die Abschlussfrist in der Reiserücktrittsversicherung beachten

Zu beachten ist auch die jeweilige Abschlussfrist in der Stornoversicherung. Bei frühzeitiger Buchung kann der Abschluss der Rücktrittskosten-Versicherung noch bis 30 Tage vor Anreise erfolgen. Also beim Abschluss einer Rücktrittsversicherung sollte man sich nicht drängeln lassen, sondern die richtige Entscheidung z.B. auf Basis eines Preisvergleichs treffen. Bei kurzfristigen Buchungen muss der Versicherungsabschluss i.d.R. spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen. Die Hanse Merkur Reiseversicherung bietet z.B. bei einer Buchung von maximal 30 Tagen vor Abreise über den „Lastminute-Tarif“ besonders attraktive Konditionen .

Die richtige Stornokostenversicherung für Familien auf Reisen

Für Familien und Gruppen gibt es Spezialtarife. Hier sollte man auch auf die jeweilige Definition des Versicherers achten.  Bei der Familien-Absicherung bildet immer der Gesamtreisepreis aller Mitglieder die Grundlage der Prämienberechnung. Bei vielen Versicherern gilt dieser Familientarif auch für Paare ohne Kinder bzw. Lebens- oder Ehepartner die in häuslicher Gemeinschaft leben. z.B. bei der TravelSecure Versicherung.

Die Rücktrittsversicherung als Jahresreiseversicherung abschliessen bietet viele Vorteile

Die Reiserücktrittsversicherung kann man auch als Jahresreiseversicherung abschliessen. Wenn man öfter als einmal im Jahr im Ausland unterwegs ist, dann lohnt sich meistens schon der Abschluss einer Jahresreiserücktrittsversicherung. Neben dem Kostenvorteil ist es natürlich hilfreich wenn man bei allen Reisen im Jahr auf der sicheren Seite ist und damit seine Reiseversicherung zur Absicherung der Stornokosten bei Nichtantritt nicht mehr vergessen kann. Auch hier bieten die Reiseversicherer attraktive Jahres-Reiseversicherungs-Paketlösungen an entweder in der sinnvollen Kombination mit einer Jahresreiseabbruchversicherung oder sogar umfangeichere Versicherungslösungen mit einer Jahresreisekrankenversicherung und einer Jahresreisegepäckversicherung. Der Vergleich der Angebote lohnt sich natürlich auch hier. Vor dem Abschluss eines Versicherungspaketes sollte man allerdings genau schauen, welche Versicherungsleistungen man vielleicht schon über andere Angebote z.B. einer Kreditkarte bereits abgedeckt hat.

Versicherte Gründe für die Wirksamkeit einer Reise-Rücktrittsversicherung

Eine schwere Unfallverletzung, die unerwartet schwere Erkrankung oder auch der plötzliche Tod im Vorfeld der Reise bilden die 3 häufigsten Rücktrittsgründe wenn es um eine Inanspruchnahme der Stornokostenversicherung geht.
Weitere Gründe sind z.B. eine betriebsbedingte Kündigung, eine Wiedereinstellung nach einer Arbeitslosigkeit oder auch der Arbeitsplatzwechsel in der versicherten Zeit. Entscheidend für die Wirksamkeit genannter Rücktrittgründe ist, dass diese Ereignisse vor Abschluss der Versicherung der versicherten Person nicht bekannt waren.
Auch die Impfunverträglich oder Erkrankung eines mitreisenden Hundes gilt oft als versicherter Risikogrund für die Stornierung einer Reise.

 

Foto: © Joanna / Fotolia.com