Was leistet die gesetzliche Krankenkasse bei Auslandsaufenthalten?

Das Abitur 2019 ist in der Tasche und viele junge Menschen entscheiden sich für eine lange Auslandszeit im weltweiten Ausland fern der Heimat. Beliebte Reiseziele für die Young Traveller wie Au-Pairs, Work and Traveller, Studenten und sonstige Backpacker sind weiterhin Neuseeland, Australien, Kanada und die USA neben aktuellen Trendreisezielen wie z.B. Chile oder Japan. Warum ein Jahr ins Ausland? Ein Auslandsjahr ist u.a. für die persönliche Entwicklung wichtig, verbessert die Sprachkenntnisse und gibt neue Einblicke in eine fremde Kultur. Aber wie soll ich mich am besten versichern, damit die Auslandszeit auch entspannt verläuft und ich die Zeit genießen kann? Was leistet eigentlich die gesetzliche Krankenkasse im Auslandsjahr?Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung ist für junge Reisende unbedingt empfehlenswert. Das hat verschiedene Gründe:

Für den Erhalt des wichtigen Working Holiday Visums ist der Nachweis einer ausreichenden Auslands-Reisekanken-Versicherung erforderlich.

Die gesetzliche Krankenkasse leistet für medizinische Heilbehandlungen im Ausland nur bei Reisen in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, d. h. primär für Reisen innerhalb der europäischen Union. Hier wird die Krankenkasse verpflichtet, entsprechend zu leisten und entstandene Kosten zu übernehmen, solange die Behandlungskosten nicht höher als in Deutschland sind. Ohne Abschluss einer ausreichenden Auslandskrankenversicherung vor Reisebeginn, kann die geplante Reise dann durchaus ruinöse Folgen haben, da die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland oft sehr hoch ausfallen können. Gerade in denen bei Work and Travellern beliebten und fernen Reisezielen, erstattet die gesetzliche Krankenkasse überhaupt keine Kosten für medizinische Behandlungen. In den USA sind medizinische Behandlungen deutlich teurer als in anderen Ländern. Da Kostensätze hier nicht festgeschrieben sind, kann eine Behandlung auch schon mal das 10-fache der Kosten betragen, die nach deutscher Gebührenordnung fällig wären.

Die Kosten für den Krankenrücktransport zurück nach Deutschland werden nicht übernommen

Auch die Kosten für einen Krankentransport zurück nach Deutschland sind in einer ausreichenden Auslandskrankenversicherung zu 100% abgedeckt. Die Kosten für einen Rücktransport in die Heimat werden nämlich von der gesetzlichen Krankenkasse überhaupt nicht übernommen.
Unser Preisvergleich für die Auslandskrankenversicherung bietet Tarife beliebter Reiseversicherer z.B. die HanseMerkur Reiseversicherung, Berlin Direkt Versicherung, ERGO Reiseversicherung und die Würzburger Versicherungs-AG, die sogar einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport übernehmen. Der Vergleich der Anbieter und Angebote lohnt sich.

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